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BARRIEREFREIHEIT



Hinweis: Barrierefreiheit: Vorlesefunktion:

Mit der Vorlesefunktion kann der gesamte Inhalt, jede Seite vollständig vorgelesen werden. Weitere Informationen in der untenstehenden Barrierefreiheitserklärung.


Hinweis: Datenschutz / Menschendatenschutz:

Es wird empfohlen grundsätzlich immer alle Datensätze aller Internetzseiten (sog. „Cookies") und das Anlegen einer sog. Chronik (Verlauf) dauerhaft völlig zu blockieren und vorsorglich beim Schließen alles vollständig zu löschen. Sichere Internetzseiten können trotzdem weitgehend genutzt werden - wie auch diese Seite. Weitere Informationen in der untenstehenden Datenschutzerklärung.


Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und kein Akt der Fürsorge.


Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung - auf ein selbstbestimmtes Leben - das Recht auf Privatleben, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Gleichberechtigung sind Menschenrechte.


Barrierefreiheit - vor allem digitale Barrierefreiheit - ist die Grundlage und Voraussetzung für die Achtung, Umsetzung und Wahrnehmung dieser Menschenrechte.



Menschendatenschutz


Die persönlichen Daten eines Menschen sind mehr als nur schützenswert – sie sind „schutzwürdig“ – Menschendatenschutz.


Der Schutz - vor allem der digitale Schutz - der persönlichen und privaten Daten eines Menschen und die eigenständige Kontrolle darüber ist ein Menschenrecht – Menschendatenschutz.



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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

(Vorwort)


Barrierefreiheit und Datenschutz - Menschendatenschutz - stehen an erster Stelle - nur darauf kommt es an! Alles andere ist im Vergleich dazu völlig unwichtig. Diese zwei absoluten Grundvoraussetzungen jeder Internetzseite stehen über allen anderen Kriterien; sie haben absoluten Vorrang.

Barrierefreiheit und Datenschutz sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Frage des Anstandes, des Charakters, der Haltung - eine Frage der Ehre und Würde!

Das Benachteiligungsverbot fordert der spezifischen Situation eines Menschen mit Behinderung - zutreffender: „Menschen - die behindert werden“ - so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der eines Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt ist.

Zur digitalen Barrierefreiheit gehört, dass mindestens alle Inhalte - alles - entweder optisch - mit den Augen - oder akustisch - mit dem Gehör - wahrgenommen werden kann.

Dies ist das unterste Minimum und Niveau, da es trotzdem immer noch Menschen gibt, die leider ausgeschlossen bleiben, so auch Menschen mit Taubblindheit. Hierzu bietet die Stiftung aber gesonderte Lösungen an.

Obwohl die Stiftung gesetzlich nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, ist der Internetzauftritt barrierefrei (mit wenigen Ausnahmen, wie leider u. a. für Menschen mit Taubblindheit). Alle Inhalte dieses Internetzauftritts sind zumindest entweder optisch oder akustisch wahrnehmbar.

Weitere Ausführungen zur Barrierefreiheit sind in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
eit.


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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT



Stand: 28.08.2025

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Internetzseite www.euro-eu.net


Anforderungen, Status der Konformität und Umsetzung

Die Internetzseite erfüllt die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Es gelten die folgenden Standards und Richtlinien:
Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA

Zur Erreichung und Verbesserung der Barrierefreiheit und der Benutzerfreundlichkeit wurden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:

Barrierefreiheit ist verpflichtender Grundsatz für alle Mitarbeiter und alle Maßnahmen

Test durch Menschen mit verschieden Behinderung

Unabhängige, externe Barrierefreiheitsprüfung

Automatisierte und manuelle Tests

Schulungen der Mitarbeiter zur Barrierefreiheit


Einzelheiten zur Barrierefreiheit

Schutz der Privatsphäre des Nutzers; auch bei allen Barrierefreiheitsfunktionen.
Menschendatenschutz ist oberster Grundsatz.

Schulungen und Fortbildung der Mitarbeiter zur Barrierefreiheit.
Diese Internetzseite wurde von Mitarbeitern mit multiplen Schwerbehinderungen (sog. Grad der Behinderung von 100; mit verschiedenen sog. Merkzeichen) erstellt. Hilfreiche Verbesserungsvorschläge und Anregungen werden dankend entgegengenommen.

Nutzung der Internetzseite mit assistiven Technologien, ohne dass Informationen verloren gehen.

Soweit erforderlich, barrierefreie Identifizieren oder Authentifizieren, u. a. durch Alternativen.

Sicherheitsfunktionen sind barrierefrei zugänglich.


Sehen

Barrierefreie Nutzung der Internetzseite und Zugang zu den Inhalten bei Sehbehinderungen oder Blindheit.

Vorlesefunktion / akustische Ausgabe durch das INP (Internetznutzerprogramm) oder anderen assistiven Technologien.

Für die akustische Wahrnehmbarkeit reicht die fast in jedem INP (Internetznutzerprogramm, sog. „internet browser“) eingebaute Vorlesefunktion aus, ohne das es weitere Erweiterungen, Installationen, Programme bedarf. Diese kann z. B. beim „Firefox, Portable Edition“ durch die Taste F9 oder dem „Blatt-Symbol“ (Rechteck) rechts in der URL-Zeile aktiviert werden.

Die Audioausgabe kann pausiert oder gestoppt werden.
Die Geschwindigkeit der Audioausgabe kann angepasst werden.
Die Lautstärke der Audioausgabe kann angepasst werden.

Keine Farberkennung erforderlich. Soweit gegeben, gibt es Alternativen zu allen Farbinformationen, die farbunabhängig sind.

Alternativen zur visuellen Darstellung.

Gut les- und erkennbare Schriftart, Schriftgröße und Schriftform

Schrift und Inhalte können vergrößert oder verkleinert werden (keine Schriften als Bilder / Fotos).

Hoher Kontrast bei Texten und visuelle Inhalten (schwarz / weiß bzw. dunkelblau / weiß).

Texte werden mit ausreichendem Abstand / Absätzen dargestellt.

Die Darstellung auf der Internetzseite ist anpassbar; u. a. durch Einstellungen im INP (Internetznutzerprogramm) und / oder Betriebssystem und / oder assistiven Technologien.

Nahezu alles als Text dargestellt. Fast keine Fotos, Bilder, Grafiken. Alternativen die keine Sehfähigkeit erfordern für Inhalte, die nicht aus Text bestehen.

Alternative Texte für Fotos, Symbole und Grafiken.

Querverweise sind hervorgehoben (u. a. durch Unterstreichung) und deutlich erkennbar.

Querverweise / Menüpunkte sind nur Text. Keine Fotos, Bilder oder Grafiken.

Videos enthalten eine Audiospur, die visuelle Inhalte beschreibt (Audiobeschreibung).

Taktil Ausgabe der Texte über eine extern angeschlossene Braillezeile.

Strukturierte Seiten und Textaufbau mit aussagekräftigen Überschriften.

Keine Zeitbegrenzungen.



Hören

Vollständige Barrierefreie Nutzung der Internetzseite und Zugang zu den Inhalten bei Hörbeeinträchtigungen oder ohne Hörvermögen.

Keine Hörfähigkeit erforderlich. Alle akustischen Inhalte werden vollständig auch als Text dargestellt (u. a. Untertitel für Videos, vollständige Textversionen für Audiodateien)

Keine akustischen Signale.



Mobilitätseinschränkungen

Vollständige Barrierefreie Nutzung der Internetzseite und Zugang zu den Inhalten bei eingeschränkter Mobilität.

Ausreichender Abstand zwischen den Menüpunkten (Klickflächen für interaktive Elemente).

Bildschirm kann  sowohl horizontal als auch vertikal ausrichtet werden (automatische Anpassung).

Nutzung ohne komplexe, wegabhängige oder gleichzeitige Bewegungen.

Keine Zeitbegrenzungen.



Sprechen

Vollständige Barrierefreie Nutzung der Internetzseite und Zugang zu den Inhalten bei eingeschränkter oder ohne Sprachfähigkeit.

Kontakt / Korrespondenz / Anfragen ist schriftlich möglich.



Kognitive, psychologische, neurologische, neurodivergente Einschränkungen

Barrierefreie Nutzung der Internetzseite und Zugang zu den Inhalten bei eingeschränkten oder alternativen kognitiven, psychologischen oder neurologischen Fähigkeiten oder Neurodivergenz.

Klare Strukturierung.

Aussagekräftige und sinnvoll strukturierte Überschriften.

Querverweise sind hervorgehoben (u. a. durch Unterstreichung) und leicht erkennbar.

Verständlicher Text. Jedoch aufgrund der Thematik und Zielgruppe keine Leichte oder Einfache Sprache.

Einfache Formulare. Ausfüllhilfen durch INP (Internetznutzerprogramm) und / oder Betriebssystems und / oder anderen assistiven Technologien nutzbar.

Weitgehende Fehlervermeidung aufgrund der Gestaltung der Internetzseite.

Keine Animationen.

Keine Licht- oder Blitzeffekte, die photosensitive Anfälle auslösen können.

Keine Zeitbegrenzungen

Vorlesefunktion / akustische Ausgabe durch das INP (Internetznutzerprogramm) oder anderen assistiven Technologien.

Die Audioausgabe kann pausiert oder gestoppt werden.

Die Geschwindigkeit der Audioausgabe kann angepasst werden.

Die Lautstärke der Audioausgabe kann angepasst werden.


Kontakt:
Menüpunkt: Beauftragter Barrierefreiheit / Beauftragter des Senats für Barrierefreiheit
Beauftragter Barrierefreiheit
Beauftragter des Senats für Barrierefreiheit



Barrierefreiheit


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