European Foundation for Human Rights Europäische Stiftung für Menschenrechte - European Foundation for Human Rights

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Direktion 7 - HILFE > Seelsorge
 
 




SEELSORGE


Wer ein rein seelsorgerliches Gespräch wünscht, kann auch direkt Kontakt mit einem Seelsorger aufnehmen. Wird weitere Hilfe gewünscht, kann diese auch der Seelsorger vermitteln.

Bedenken Sie jedoch bitte, dass alle Anfragen direkt an einen Seelsorger, u. a. aufgrund der besonderen Vertraulichkeit und der sehr begrenzten Kapazitäten, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kontaktanfragen werden von den Seelsorgern selbst bearbeitet, daher kann die Antwort durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Seelsorger können keine eiligen Fälle, keine Notfälle betreuen.

Menüpunkt: Kontakt Seelsorge – Weiterleitung zum Kontaktformular für Seelsorge

Kontakt Seelsorge



Die Seelsorge durch die Stiftung wird vor allem im Rahmen der Hilfe für Opfer von Judenfeindlichkeit, Antisemitismus, Judenhass und der Hilfe für Menschen, die behindert werden (Menschen mit Behinderung) und der Hilfe für Opfer von Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit und der Hilfe für „Advokaten der Menschenrechte“ und der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte und der Hilfe für Journalisten angeboten. Für „allgemeine“ Seelsorge wird gebeten sich an einen Seelsorger einer Gemeinde zu wenden.

Als Seelsorger sind sowohl externe Seelsorger tätig, wie auch Seelsorger, die Mitarbeiter der Stiftung sind. Die Tätigkeit der Soziallotsen, Sozialarbeiter und Opferschützer der Stiftung ist davon zu unterscheiden.

Die Seelsorger unterliegen der absoluten, unantastbaren Schweigepflicht. Die Seelsorger sind alleine G*tt verpflichtet. Von der Schweigepflicht kann der Seelsorger nicht entbunden werden, auch wenn dies der Betroffene ausdrücklich wünscht.

Für die Inanspruchnahme der Seelsorge ist kein Glaubensbekenntnis erforderlich. Abgesehen davon, dass Religionen menschliche Erfindungen und nicht mit dem wahren Glauben bzw. Glaubensgemeinschaften zu verwechseln sind, ist auch keine Zugehörigkeit zu einer Religion oder zu einer glaubens- oder weltanschaulichen Haltung bzw. Überzeugung Voraussetzung.

Es wird auch kein bestimmter religiöser Dienst bzw. Handlungen geboten. Es geht um persönliche, geistliche Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung von Menschen durch einen dazu berufenen Seelsorger. Seelsorge ist etwas anderes als ein psychologisches oder ein Beratungsgespräch oder sog. „Coaching“. Die Seelsorge ist weit mehr als nur psychologische und psychiatrische Hilfe; ersetzt diese aber nicht, soweit erforderlich.

Das Seelsorgeangebot durch die Stiftung ist nachrangig und nicht an eine bestimmte Glaubensrichtung gebunden. Unsere Seelsorger können nur hilfsweise, unterstützend, ergänzend tätig werden. Sie können und wollen keinen Seelsorger einer Gemeinde oder einer Glaubensrichtung ersetzen.

Der Glaube unserer Seelsorger steht nicht im Vordergrund. Sie „werben“ nicht für ihren Glauben oder „missionieren“ sogar. Nicht eine Glaubensüberzeugung oder Weltanschauung oder der Glaube des Seelsorgers steht an erster Stelle, sondern der hilfesuchende Mensch und seine Seele.

SCHMA ISRAEL“     –     „HÖRE ISRAEL


Jedoch braucht ein Mensch der helfen will - vor allem ein Seelsorger - um auch wirklich helfen zu können, selbst ein festes Fundament. Das „SCHMA ISRAEL“ -HÖRE ISRAEL“ und die folgenden Toraverse sind das zentrale Bekenntnis unserer Seelsorger. Dies ist für den Seelsorger selbst, seinen Glauben und sein Verständnis, von Bedeutung. Jedoch ist dies von jedem zu respektieren.

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR


WÜRDE VERPFLICHTET


Unsere Seelsorger haben sich auch den weltlichen Prinzipien, höchsten weltlichen Maximen und obersten weltlichen Grundsätzen der Stiftung verpflichtet:

WÜRDE VERPFLICHTET zur Bewahrung der Schöpfung – zur höchsten Achtung und effektiven Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte, sowie zu deren konsequenten Durchsetzung und strikten Einhaltung - weltweit gleichberechtigt für alle Menschen - und zum nachhaltigen Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas.


Alle Menschenrechte stehen allen Menschen unmittelbar und gleichberechtigt zu - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glauben, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen und Eigenschaften, körperlichen und geistigen Zustand, Alter, Abstammung, Herkunft, Heimat, Kultur, Sprache, Namen, Bildung, Beruf, sozialen Status, Vermögen.


Es gibt nur den Menschen - keine Rassen.


Somit steht die Seelsorge durch die Stiftung allen Menschen offen, die aufrichtig Hilfe suchen und die weltlichen Grundsätze der Stiftung – WÜRDE VERPFLICHTET zur Bewahrung der Schöpfung – respektieren. Eine tatsächliche Begrenzung ist aber leider die Kapazität und Zeit. Auch der Tag eines Seelsorgers hat nur 24 Stunden. Wir bitten daher um Verständnis, wenn ein Seelsorger nicht oder nicht zeitnah zur Verfügung steht.


Die Seelsorge durch die Stiftung gibt es seit der Gründung der Stiftung. Die bessere Koordinierung der Hilfe und auch der Seelsorge für die Hilfesuchende aus den Tätigkeitbereichen der Stiftung war einer der wichtigsten Punkte für die Umstrukturierung 1994. Die Seelsorge für Flüchtlinge, Vertriebene und Verfolgte innerhalb Afrikas und für Menschen mit Behinderung (vor allem Opfer von Landminen) gehörten mit zu den ersten Tätigkeitsbereichen. 1997 kamen die Hilfe für Opfer von Antisemitismus und Judenfeindlichkeit hinzu. Seitdem nehmen die Anfeindungen gegenüber der Stiftung und ihrer Mitarbeiter zu.



SEELSORGE


für


Menschen mit Behinderung


Opfer von Judenfeindlichkeit / Antisemitismus


Opfer von Rassismus


Advokaten der Menschenrechte


Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte


Journalisten



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für


Mitarbeiter der Stiftung

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Seelsorge Hinweisgeberschutz
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